Übersprochene Musikminuten liegen dann vor, wenn Musikwerke gleichzeitig mit gesprochenem Text gehört werden können. Nicht-übersprochene Musikminuten liegen demnach vor, wenn reine Musik zu hören ist.
Der Unterschied spielt bei der Vergütungsberechnung eine Rolle. Bei übersprochener Musik wird berücksichtigt, dass gleichzeitig gesprochener Text zu hören ist, die Musik mithin im Hintergrund spielt. Hierbei wird die Musik bei der Berechnung der Vergütung demnach nur hälftig angesetzt.
Der Unterschied spielt bei der Vergütungsberechnung eine Rolle. Bei übersprochener Musik wird berücksichtigt, dass gleichzeitig gesprochener Text zu hören ist, die Musik mithin im Hintergrund spielt. Hierbei wird die Musik bei der Berechnung der Vergütung demnach nur hälftig angesetzt.